Pflegegrad 1: Geld und Leistungen – so sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie verdienen
Pflegegrad 1 bezieht sich auf die «leichte Einschränkung der Unabhängigkeit» von Menschen, die Pflege benötigen, und gewährleistet ihnen angemessene Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Im Anschluss daran erfolgt eine Untersuchung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes oder Medicproof, je nachdem ob die Versicherten gesetzlich oder privat versichert sind. Ziel dieser Untersuchung ist es festzustellen, wie selbstständig die Person noch ist.
Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad basiert dabei auf einem Punktesystem. Je größer die Selbstständigkeit eines Antragstellers ist, desto weniger Punkte erhält er und umso niedriger fällt sein zugewiesener Pflegegrad aus. Um den ersten Pflegegrad zu erreichen, muss der Gutachter bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten feststellen.
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Geld und Leistungen bei Pflegegrad 1
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | kein Anspruch |
Pflegesachleistungen | kein Anspruch |
Tages- und Nachtpflege | kein Anspruch |
Kurzzeitpflege | kein Anspruch |
Verhinderungspflege | kein Anspruch |
Vollstationäre Pflege | kein Anspruch |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Menschen, die den Pflegegrad 1 haben, erhalten jeden Monat einen Betrag von 125 Euro für Dienstleistungen zur Betreuung und Entlastung. Diese Leistungen können sie auch dafür verwenden, dass ein ambulanter Pflegedienst sich um ihre Grundpflege kümmert.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Pflegegrad 1 zu erhalten?
Versicherte müssen zunächst einen generellen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Es ist nicht erforderlich, explizit den Pflegegrad 1 zu beantragen. Um den Pflegegrad 1 zugesprochen zu bekommen, muss eine «leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit» vorliegen. Im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens (auch bekannt als «NBA») müssen Gutachter zwischen 12,5 und unter 27 Punkte feststellen, damit dem Antragsteller der Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen von der Pflegekasse gewährt werden können.
Alle Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte
Nachdem der MD oder Medicproof den Antrag geprüft hat und keine Pflegegradbewertung vorgenommen wurde, können die Antragsteller innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben, wenn ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde. Wenn Versicherte hingegen Pflegegrad 1 erhalten haben, aber der Meinung sind, dass sie Anspruch auf einen höheren Pflegegrad haben, können sie auch in diesem Fall Widerspruch gegen den Pflegegrad 1 einlegen.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld des Begutachtungstermins ein Pflegetagebuch zu führen, um den effektiven Pflegeaufwand für Ihren Angehörigen festzustellen und vor dem Gutachter nachzuweisen. Darüber hinaus kann es bei einem Widerspruch eine wertvolle Unterstützung in der Argumentation sein.
Haben Personen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die Antwort ist negativ. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Betreuung bei Abwesenheit oder Krankheit ihrer pflegenden Familienmitglieder.
Ist es erforderlich, zusätzliche Anträge für Hilfsmittel zu stellen?
Seit Januar 2017 müssen Personen mit Pflegegrad 1 keine separaten Anträge für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel mehr bei ihrer Pflegekasse einreichen, wie es bisher verlangt wurde. Wenn die Gutachter bestimmte Hilfsmittel empfehlen, gelten diese seit dem 01.01.17 automatisch als beantragt, sofern die Betroffenen oder ihre Betreuer damit einverstanden sind. Diese Regelung ist in den aktuellen Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt.