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Der Pflegegrad 2 stellt bereits eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dar. Damit verbunden benötigt die betroffene Person Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ab der zweiten Stufe kommen deshalb verschiedene Leistungen hinzu, wozu auch Geldleistungen für Angehörige gehören.
Zudem gibt es insbesondere für pflegende Angehörige noch weitere kostenlose Angebote wie Pflegekurse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von maximal 347€ pro Monat und Pflegesachleistungen in Höhe von 796€ pro Monat in allen Unterbringungsarten (Stand 2025).
  • Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42€ (Stand 2025).
  • Digitale Pflegeanwendungen werden bis zu 53€ übernommen (Stand 2025).

Pflegegrad 2 – Definition

Gemäß deutschem Sozialgesetzbuch (§15 Abs. 2 Nr. 3, Elftes Buch) handelt es sich bei Pflegegrad 2 um einen Grad der Pflegebedürftigkeit, bei dem eine „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vorliegt. Der betroffene Personenkreis ist im Alltag zunehmend auf die Hilfe von außen angewiesen. Die Unterstützung erfolgt in Form von finanziellen Mitteln und Sachleistungen.

Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Bedingungen und Leistungen

Pflegegrad 2 – Geldleistung für Angehörige

Welche Kriterien sind für den Pflegegrad 2 notwendig?

Mit der Antragsstellung bei der Pflegeversicherung wird von Experten ein Pflegegutachten erstellt. Das Hauptaugenmerk bei der Begutachtung liegt auf der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bis zu 100 Punkte können vergeben werden. Gemäß der erhaltenen Punkte erfolgt eine Einordnung in die fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – < 90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte

Dabei werden verschiedene Themenbereiche bewertet. Es gibt einige Ausnahmen, wie bei der Pflege von pflegebedürftigen Kindern, wo andere Kriterien ausschlaggebend sind. Pro Bereich gibt es 16 Faktoren, die für die Bewertung herangezogen werden. Wer beabsichtigt, für sich selbst oder für einen Familienangehörigen ein Pflegegutachten erstellen zu lassen, sollte als Vorbereitung ein sogenanntes Pflegetagebuch führen. In dem Tagebuch wird beispielsweise notiert, welche Tätigkeiten die zu begutachtende Person selbstständig durchführen kann und in welchen Bereichen sie auf Hilfe angewiesen ist. Das Pflegetagebuch hilft dabei, keine wichtigen Punkte zu vergessen. Wichtig ist, wenn später die Fragen gestellt werden, objektiv zu berichten. Es sollte weder Über- noch Untertreibungen geben und die Situation möglichst realistisch dargestellt werden. So bekommt jeder die Leistung, die für den Grad der Pflegebedürftigkeit vorgesehen ist.

Abgrenzung Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 1 und 3

Die gesetzlich definierten Pflegegrade beschreiben den Pflegebedarf einer pflegebedürftigen Person. Umso höher der Pflegegrad ist, desto intensiver benötigt die betroffene Person Hilfe und Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 1 ist die Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vergleichsweise gering. Bei Pflegegrad 2 liegt bereits eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vor. Der Pflegegrad 3 liegt bei einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vor. Der Bedarf an Pflege zeigt sich im Alltag zum Beispiel bei der Ernährung, Körperpflege und Mobilität der pflegebedürftigen Person. Dementsprechend müssen sich auch die zur Verfügung stehenden Leistungen je nach Pflegegrad unterschieden.

Wechsel von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3

Pflegebedürftige Menschen, deren Selbstständigkeit abnimmt, können vom Pflegegrad 2 in den Pflegegrad 3 hochgestuft werden. Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Höherstufung, welcher bei der Pflegekasse einzureichen ist. Erhält die Pflegekasse den Antrag auf Höherstufung inklusive aller notwendigen Informationen, wird sie den Medizinischen Dienst einschalten. Der Medizinische Dienst nimmt daraufhin zeitnah Kontakt zu Ihnen auf, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren, bei dem Ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten erneut bei Ihnen zu Hause beurteilt werden. Sollte ein Verlust festgestellt werden, erhalten Sie mehr Punkte als bei der letzten Pflegebeurteilung. Ab 47,5 Punkten bis zu 70 Punkten liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten vor, was dem Sie für den Pflegegrad 3 qualifiziert.

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)

 

PflegeleistungMaximaler Anspruch
Pflegegeld347 Euro / Monat
Pflegesachleistungen796 Euro / Monat
Verhinderungspflege1.685 Euro / Jahr
Kurzzeitpflege1.854 Euro / Jahr
Entlastungsbetrag131 Euro / Monat
Tages- oder Nachtpflege721 Euro / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 Euro / Monat
Hausnotruf25,50 Euro / Monat
Verbesserung des Wohnraumumfelds4.180 Euro / Maßnahme
Wohngruppenzuschuss224 Euro / Monat
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)53 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege im Heim805 Euro / Monat

 

Pflegegrad 2 – Pflegebegutachtung

Für die übliche Pflegebegutachtung werden sechs verschiedene Kriterien herangezogen, die unterschiedlich gewichtet sind. Das Hauptaugenmerk liegt mit 40 % auf dem Grad der Selbstversorgung. Es wird beurteilt, inwieweit eine Person sich noch selbst pflegen, waschen oder ernähren kann. Das zweite Kriterium ist der Umgang mit Belastungen durch Krankheit und Therapien. Es wird beurteilt, wie eine Person mit Krankheit selbst umgehen kann. Ist sie noch selbst in der Lage, notwendige Behandlungen durchführen zu lassen, oder ist sie bereits auf Hilfe angewiesen? Der dritte Bewertungspunkt ist die Gestaltung des Alltagslebens. Hier wird darauf geachtet, ob die Person ihren Alltag noch selbst planen kann, ob es Möglichkeiten gibt, wie sie sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte pflegen kann. Der vierte Bereich ist die Mobilität. Es werden konkret Fragen zur Mobilität gestellt, ob sich die Person beispielsweise noch selbstständig fortbewegen kann oder ob sie bereits nicht mehr ohne Hilfe aufrecht sitzen kann. Die letzten beiden Kriterien sind die Kommunikationsfähigkeit sowie die kognitive Leistung und die Verhaltensweise selbst inklusive psychischer Probleme. Es wird geprüft, ob die Person sich zeitlich und örtlich orientieren kann, ob sie Entscheidungen inklusive Abwägung der Risiken treffen kann oder ob konkrete psychische Probleme wie Angstzustände oder ein psychisch bedingtes aggressives Verhalten vorliegen.

 

Pflegegrad 2 Leistungen

Welche Leistungen sind beim Pflegegrad 2 vorgesehen? Während beim Pflegegrad 1 kaum finanzielle Leistungen enthalten sind, sieht es beim zweiten Grad deutlich anders aus. Durch den merklichen Verlust der Selbstständigkeit gibt es eine Geldleistung für Angehörige, die die Pflege übernehmen. Die Ansprüche unterteilen sich in mehrere verschiedene Pflegeleistungen. Im Vergleich zum Pflegegrad 1 sind die Ansprüche beim zweiten Pflegegrad umfangreicher. Sie unterteilen sich in monatliche und jährliche Leistungen. Zudem gibt es Finanzierungen für verschiedene Hilfsmittel, die bei Bedarf beantragt und ausgezahlt werden.

 

Monatliche Leistungen (Stand 2025)

 

Pflegegeld:

Das monatliche Pflegegeld in Höhe von 347€ (Stand 2025) wird automatisch monatlich ausgezahlt. Es müssen keine Kostennachweise erbracht werden und ist frei verwendbar. Die einzige Bedingung ist, dass die Pflege im eigenen Heim stattfindet und selbstständig organisiert werden muss. Das Pflegegeld verringert sich allerdings, wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund wird die Pflege häufig von Angehörigen übernommen. Wer Pflegegeld beansprucht, ist zudem verpflichtet, einmal im Jahr an einem Beratungseinsatz teilzunehmen, der kostenlos ist.

Pflegesachleistungen:

Unter Pflegesachleistungen versteht man professionelle Pflegekräfte wie einen ambulanten Pflegedienst. Monatlich steht dafür ein Betrag in Höhe von 796€ bereit (Stand 2025). Wer Pflegesachleistungen beansprucht, erhält weniger Pflegegeld. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Kombinationsleistung, wenn das gesamte Budget der Sachleistungen nicht ausgeschöpft wird. Es wird dann anteilig noch Pflegegeld ausgezahlt.

Entlastungsbetrag:

Der Entlastungsbetrag von 131€ monatlich (Stand 2025) soll zur Entlastung der Pflegenden beitragen oder die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person fördern. Der Betrag kann beispielsweise für eine Kurzzeitpflege oder für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Eine Alternative ist die Finanzierung einer Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag, die im Alltag eine Unterstützung ist.

Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen müssen im häuslichen Umfeld stattfinden und anerkannt sein.

Tages- oder Nachtpflege:

Nicht immer ist in den eigenen vier Wänden eine Pflege rund um die Uhr möglich. Ab dem Pflegegrad 2 stehen deshalb pro Monat 721€ für eine Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung, außerdem bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten (Stand 2025). Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Kosten für die pflegerische Betreuung, die medizinische Versorgung und die Grundpflege. Dabei verbringt die zu pflegende Person entweder den Tag oder die Nacht in einer stationären Einrichtung zur Pflege oder Betreuung. Den Rest der Zeit verbringt sie im vertrauten Zuhause. Das gibt den pflegenden Angehörige wertvolle Freiräume, z. B. um Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass der Betrag nicht für eine dauerhafte Unterbringung in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung reicht. Dies ist beabsichtigt, da beim zweiten Pflegegrad nur einige Tage im Monat vorgesehen sind.

Verbrauchsmaterial Pflegehilfsmittel:

Mit dem Pflegegrad besteht auch ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind Geräte oder Sachmittel, die Beschwerden lindern, die häusliche Pflege vereinfachen oder die Selbstständigkeit unterstützen. Dafür sind bis zu 42€ monatlich vorgesehen (Stand 2025). Typische Beispiele für Pflegehilfsmittel sind Einmalhandschuhe, Schutzkittel und Masken, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.

Hausnotruf:

Der Hausnotruf wird nicht gänzlich übernommen, jedoch erhalten Personen mit dem zweiten Pflegegrad einen Zuschuss in Höhe von 25,50€ pro Monat (Stand 2025). Obwohl der Hausnotruf zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehört, die üblicherweise in der Höhe variabel sind, stellt der Notruf eine Ausnahme dar. Der Hausnotruf, der sinnvoll ist, wenn eine pflegebedürftige Person zumindest zeitweise alleine lebt, unterliegt einheitlichen Bedingungen.

Wohngruppenzuschuss:

Lebt eine Person, die Pflege benötigt in einer Wohngruppe, wird ein Zuschuss von 224€ pro Monat gewährt. Menschen in Wohngruppen sollen damit bewusst gefördert werden.

Digitale Pflegeanwendungen:

Digitale Pflegeanwendungen können für pflegende Angehörige sehr hilfreich sein. Sensoren melden beispielsweise Inkontinenz oder es wird an die Einhaltung der Medikamentengabe erinnert. Für derartige Pflegeanwendungen ist ein Betrag von bis zu 53€ monatlich vorgesehen.

Vollstationäre Heimpflege:

Ist eine Pflege im eigenen Zuhause nicht mehr möglich, kann ein dauerhafter Aufenthalt in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung unumgänglich sein. Monatlich sind dafür 805 Euro vorgesehen. Zusätzlich erhält die pflegebedürftige Person einen Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten. Der Zuschuss ist gestaffelt und abhängig davon, wie lange eine Person bereits in einer Pflegeeinrichtung ist. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach den ambulanten Sachleistungen und wird zusätzlich zum genehmigten Pflegegeld gewährt.

 

Jährliche Leistungen (Stand 2025)

 

Verhinderungspflege:

Pflegende Angehörige brauchen auch einmal Urlaub oder können aufgrund von Krankheit oder wichtigen Terminen verhindert sein. Dafür sind bis zu 42 Tage im Kalenderjahr vorgesehen. Für die Verhinderungspflege sind jährlich bis zu 1.685 Euro vorgesehen. Damit kann im Verhinderungsfall beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst einspringen oder eine andere geeignete Privatperson kann die Pflege übernehmen und erhält dafür die vorgesehene Aufwandsentschädigung im Rahmen der Verhinderungspflege. Wer das Budget nicht vollständig ausschöpft, kann das Geld auch für die Kurzzeitpflege nutzen.

Kurzzeitpflege:

Die Kurzzeitpflege bezeichnet einen zeitlich begrenzten stationären Aufenthalt, wenn sich beispielsweise der Gesundheitszustand stark verschlechtert oder ein medizinischer Eingriff und ein damit verbundener Aufenthalt im Krankenhaus notwendig ist. Die Pflege ist jedoch begrenzt auf maximal 56 Tage. Wer das Budget von 1.854 Euro jährlich nicht vollständig nutzt, kann es für die Verhinderungspflege nutzen.

Leistungen im Bedarfsfall:

Technische Pflegehilfsmittel: Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise ein spezielles Pflegebett oder ein Pflegerollstuhl. Nicht jede pflegebedürftige Person mit diesem Pflegegrad benötigt technische Pflegemittel, weshalb es Leistungen dafür nur im Bedarfsfall gibt.

Wohnraumanpassung:

Die Wohnraumanpassung wird pro Projekt ausgeschüttet und beträgt immer maximal 4.180 Euro. Das bedeutet, dass der Zuschuss mehrmals in Anspruch genommen werden kann. Gefördert werden gezielt Projekte, die der pflegebedürftigen Person ermöglichen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben, um nicht dauerhaft auf eine Betreuungseinrichtung angewiesen zu sein. Es werden beispielsweise Haltegriffe für Toiletten, Treppenlifte oder ein Badumbau gefördert.

Pflegeberatung:

Für viele Menschen ist die Einstufung innerhalb der Pflegegrade eine Erleichterung, manchmal jedoch auch mit vielen Fragen verbunden, wie es jetzt weitergeht oder wo sie Hilfe bekommen. Ab dem Pflegegrad 2 haben sie deshalb Anspruch auf eine Pflegeberatung, im Rahmen derer alle diese Fragen geklärt werden.

Pflegekurse:

Nicht nur eine Geldleistung für Angehörige ist mit dem zweiten Pflegegrad vorgesehen, sondern es werden auch Pflegekurse speziell für Angehörige angeboten. Es werden die Grundlagen der Pflege vermittelt, wie eine Person beispielsweise richtig gehoben wird, ohne den eigenen Körper falsch zu beanspruchen.

Pflegeunterstützungsgeld:

Das Pflegeunterstützungsgeld ist vorgesehen, wenn plötzlich ein Pflegenotfall eintritt und sich Angehörige um die Pflege kümmern müssen. Bei akuten Pflegenotfällen werden beispielsweise Löhne und Gehälter gezahlt, um finanzielle Probleme zu vermeiden, weil plötzlich ein Angehöriger zum Pflegefall wird.

Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und pflegerische Unterstützung:

Die Pflegekasse bewilligt eine monatliche Pauschalförderung von 42 Euro für die Finanzierung dieser Hilfsmittel. Des Weiteren besteht ein Anrecht auf einen Zuschuss zur altersgerechten Wohnraumanpassung. Personen mit Hilfebedarf im Grad 2 können einmalig bis zu 4.180 Euro erhalten, um beispielsweise einen barrierefreien Umbau des Badezimmers oder einen Treppenlift finanzieren zu können. Bei einer Verschlechterung des Hilfebedarfs kann die Pflegekasse weitere finanzielle Unterstützung gewähren.

 

Pflegezeit

Während der sog. Pflegezeit können Sie sich ganz oder teilweise für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen können. In dieser Zeit In dieser Zeit erhalten Sie jedoch auch keine Bezahlung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegezeit besteht für Arbeitnehmer, die bei Unternehmen mit über 15 Mitarbeiter arbeiten. Hat das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter, kann auf freiwilliger Vertragsbasis ein Anspruch bestehen. Nahe Angehörige müssen – wenn sie volljährig sind – in dieser Zeit in der häuslichen Umgebung gepflegt werden. Bei minderjährigen nahen Angehörigen besteht der Anspruch auf Pflegezeit auch wenn nicht in der häuslichen Umgebung gepflegt wird. Befindet sich der zu pflegende Angehörige in der letzten Lebensphase, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Pflegezeit, auch wenn sich die Person nicht mehr in der häuslichen Umgebung befindet und zum Beispiel im Hospiz lebt. Dieser Anspruch besteht für bis zu drei Monate und gilt alle Pflegegrade.

 

Familienpflegezeit

Bei der sog. Familienpflegezeit handelt es sich um eine teilweise Freistellung von der Arbeit. Pro Woche müssen Sie mindestens 15 Stunden für Ihren Arbeitgeber arbeiten. Ziel ist es, Arbeitnehmern für bis zu 2 Jahre die Möglichkeit zu geben, Beruf und die Pflege eines nahen Angehörigen zu vereinbaren. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings für bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Mitarbeitern. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.

Pflegegrad 2 – Kurzzeitpflege: Was gibt es zu beachten?

Wenn eine Person, die pflegebedürftig ist, nach einem Krankenhausaufenthalt professionelle Kurzzeitpflege benötigt, erhält sie von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von maximal 1.854 Euro für einen Zeitraum von 28 Tagen pro Jahr. Personen mit einem Pflegegrad 2 erhalten während der Kurzzeitpflege die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes in Höhe von 347 Euro. Für Verhinderungspflegemaßnahmen bei einer Pflegerad 2 Einstufung gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss von höchstens 1.685 Euro für maximal vier Wochen. Auch Personen mit Pflegegrad 1 können noch keine Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege wurde gesetzlich festgelegt und gilt für stark pflegebedürftige Menschen. Allerdings gilt dies nicht für Betroffene mit dem neuen Pflegegrad. Mit diesem Grad erhält die Pflegeperson noch kein Geld für ambulante Versorgung. Die Verhinderungspflege umfasst höchstens 50% des ambulanten Pflegegeldes und wird daher auch mathematisch begründet geregelt.

 

Pflegegrad 2 – Die stationäre Pflege

Wenn eine Person mit Pflegegrad 2 in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim versorgt wird, erhält sie seit 2017 nur noch monatlich 805 Euro an Leistungen von der Pflegekasse. Das ist im Vergleich zum alten System eine erhebliche Reduzierung der finanziellen Unterstützung. Personen mit Pflegestufe 1 erhielten zuvor monatlich 1.064 Euro von der Pflegekasse. Demenzkranke wurden für die stationäre Versorgung überhaupt nicht bezuschusst. Daher sind diese Personen nach dem neuen System besser gestellt. Unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad müssen seit 2017 alle pflegebedürftigen Menschen einen Eigenanteil zum Pflegesatz leisten. Der Betrag dieses Eigenanteils ist für alle gleich hoch, jedoch variieren die Kosten je nach Einrichtung aufgrund unterschiedlicher Preise für die angebotene Betreuung und Unterkunft. Darüber hinaus tragen die Bewohner auch einheitliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung in ihrer Einrichtung selbst.

 

Pflegegrad 2 – Wo und wie beantragen?

Die Pflegekasse ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, zum ersten Mal einen Pflegegrad zu beantragen. Sie können sich telefonisch oder schriftlich an die Pflegekasse wenden. Daraufhin schickt Ihnen Ihre Pflegekasse ein Formular zu, welches Sie ausfüllen und wieder zurück an die Pflegekasse schicken müssen. Als nächstes wird die Pflegekasse zu Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Gutachtertermin mit Ihnen zu vereinbaren. Im Rahmen dieses Besuchs wir ein Gutachter den Pflegegrad bestimmen. Jedoch kann sich ein einmal festgestellter Pflegegrad auch wieder ändern, beispielsweise durch eine neue Erkrankungen kann eine höhere Einstufung notwendig werden. Wenn Sie den Pflegegrad erhöhen möchten, können Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Pflegekasse wenden und eine Überprüfung beantragen. Ihre Pflegekasse wird dann zeitnah prüfen, ob eine höhere Einstufung möglich ist.

Gut zu wissen: Das Führen eines Pflegetagebuchs ist sehr zu empfehlen. Denn mithilfe eines Pflegetagebuchs können Sie alle notwendigen häuslichen Pflegeleistungen übersichtlich dokumentieren. Tragen Sie außerdem für den Gutachtertermin alle wichtigen medizinische Unterlagen zusammen, die der Gutachter benötigen könnte.

 

Fazit

Die Pflege eines Angehörigen kann körperlich als auch emotional eine enorme Herausforderung darstellen. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, wie Sie die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse beantragen und welche Hilfen Ihnen zustehen. Wir hoffen, dass Sie durch unseren Artikel auf verständliche Weise wertvolle Informationen zum Pflegegrad 2 erhalten haben. Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Pflegegrad 2 haben, können Sie gerne jetzt telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Wir rufen Sie auch gerne unverbindlich zurück. Falls Sie keine weiteren Fragen zum Thema Pflegegrad 2 haben und stattdessen nach einer passenden häuslichen Betreuungslösung suchen, können Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage stellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer stellt Pflegegutachten aus?

Pflegegutachten werden von zugelassenen Gutachtern für Pflegegrade erstellt. Wer bei der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist, wird an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verwiesen. Personen, die privat versichert sind, werden von den Versicherungsunternehmen an Einrichtungen vermittelt, die auch private Gutachten erstellen.

Wie lange dauert ein Pflegegutachten?

Die Begutachtung selbst dauert etwa eine Stunde. Bis das Gutachten fertig erstellt ist, können jedoch einige Wochen vergehen. Wer ein Pflegegutachten erstellen lassen möchte, sollte daher nicht zu lange warten, denn umso länger dauert es, bis Leistungen, die vielleicht dringend benötigt werden, in Anspruch genommen werden können.

Wann wird die Geldleistung für Angehörige ausbezahlt?

Sobald von der Pflegekasse auf Basis des Pflegegutachtens der Pflegegrad 2 anerkannt wird, beginnen auch die regelmäßigen Auszahlungen. Einige spezielle Ansprüche, wie die Verhinderungspflege, müssen jedoch gesondert beantragt werden.

Was ist Pflegegrad 2?

Pflegebedürftige mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten werden dem Pflegegrad 2 zugeordnet.

Wie erhält man Pflegegrad 2?

Der Pflegebedürftige durchläuft ein Begutachtungsverfahren, an dessen Ende ein Pflegegutachten erstellt wird, welches eine konkrete Punktzahl enthält, die dem Grad der Pflegebedürftigkeit entspricht. Sie erhalten den Pflegegrad 2 bei einer Punktzahl von 27 bis 47,5 Punkten.

Ist bei Pflegegrad 2 ein Umzug ins Pflegeheim notwendig?

Grundsätzlich ist ein Umzug ins Pflegeheim mit Pflegegrad 2 möglich, aber nur selten erforderlich. Wie aufwendig die Pflege bei Pflegegrad 2 ist, kann allerdings individuell variieren.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Verbesserung des Wohnraumumfelds, Wohngruppenzuschuss, Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) , Hausnotruf und andere Leistungen.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie im Jahr 2025 ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat. Das Geld ist nicht zweckgebunden und steht zur freien Verfügung. Allerdings muss die Pflege zu Hause stattfinden und nicht alle Pflegesachleistungen dürfen voll beansprucht werden.

Wieviel Verhinderungspflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 liegt der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege bei 1.685 Euro pro Jahr. Dabei können ungenutzte Mittel für die Kurzzeitpflege in der Regel auch für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Wieviel Kurzzeitpflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 liegt der Höchstbetrag für die Kurzzeitpflege bei 1.854 Euro pro Jahr. Dabei können ungenutzte Mittel für die Verhinderungspflege in der Regel auch für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Diese Art der Pflege ist für maximal 56 Tage oder 8 Wochen pro Kalenderjahr beanspruchbar.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 werden Ihnen technische Pflegehilfsmittel (z. B. ein spezielles Krankenbett) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe) zur Verfügung gestellt.

Darf man mit Pflegegrad 2 Auto fahren?

Es ist grundsätzlich nicht verboten, mit Pflegegrad 2 am Straßenverkehr teilzunehmen. Denn es kommt auf die individuellen Einschränkungen der pflegebedürftigen Person an und ob diese sie zu sehr behindern, um noch sicher Auto zu fahren.

Wie wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ausgezahlt?

Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person, nicht an pflegende Angehörige.

Kann man bei Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?

Mit Pflegegrad 2 können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, deren Kosten die Pflegekasse übernimmt. Bei dem Dienstleister muss es sich jedoch um einen zertifizierten Anbieter handeln.

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